Psychotherapeuten sind fertig ausgebildete Psychologen, mit einem zusätzlichen Studium, bzw. Ausbildung, was mindestens drei weitere Jahre dauert.
Wenn sie dann das Staatsexamen bestanden haben, dürfen sie den gesetzlich geschützten Titel "Psychotherapeut" tragen.
Beantragt ein Psychotherapeut dann eine Kassenzulassung, damit er/sie die erbrachten Leistungen bei Patienten mit deren Krankenkassen abrechnen kann und bekommt sie zugesprochen, kann sich der Therapeut mit einer eigenen Praxis selbstständig machen.
Studiert man eine Geisteswissenschaft, z.B. Philosophie und hat Psychologie als Nebenfach, darf man sich nicht in Zusammenhang mit Psychologie als Titelträger ausgeben, z.B. Dipl. Psychologe, auch wenn man ein Diplom für Philosophie bekommen hat.
Verstöße werden gesetzlich geahndet und sollen sicher stellen, dass nur wirklich ausgebildete und anerkannte Psychologen praktizieren und Menschen nicht getäuscht werden.